Intergeschlechtlich sein bedeutet häufig, invalidisiert zu werden. Die Erfahrungen sind sehr vielfältig. Die gesundheitlichen Kosten für die Invalidenversicherung wurden noch nie untersucht.

Wir fordern darum neben einem strafrechtlichen Verbot einen Aktionsplan für den Schutz von Kindern und erwachsenen Menschen mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale.

Inhalt eines Aktionsplans

  • Mass, nahmen zur Bewusstseinsbildung: Aufzeigen, dass Variationen der Geschlechtsmerkmale keine Krankheit sind

  • Einrichtung von unabhängigen und interdisziplinären Arbeitsgruppen (einschliesslich intergeschlechtlicher Peer-Expert*innen)

  • Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Krankenhäusern und Schulen

  • Bewusstseinsbildung und Schulung des medizinischen Personals (z. B. Hebammen, Ärzt*innen, Hausärzt*innen, Psychologie) über die schädlichen Auswirkungen von nicht dringenden medizinischen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern

  • Sensibilisierung der Medien (Artikel 17 Istanbul-Konvention), um die Aufmerksamkeit auf intersektionale Diskriminierung zu lenken

  • Die Sichtbarkeit von intergeschlechtlichen Menschen in der Gesellschaft erhöhen, um Isolation, Stigmatisierung, Suizide und gesundheitliche Kosten zu reduzieren

  • Eine Informations- (Art. 13 Istanbul-Konvention), Beratungs- und Präventionskampagne des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV, vergleichbar mit den Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung, wäre von grosser Bedeutung. Eine solche Kampagne, zu schädlichen Folgen von Gewalt gegen Frauen, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Art. 3 und 4 Istanbul-Konvention), unabhängig den Geschlechtsmerkmalen oder der Geschlechtsidentität sollte uns als spezialisierte NGO einbeziehen.


Hier finden Sie vertiefende Informationen.

Kontakt für Anfragen

Links
OII Europe: Intergeschlechtliche Menschen in Europa schützen: Ein Toolkit für Gesetzgeber_innen und politische Entscheidungsträger_innen (2019)
Ulrike Klöppel: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit "Varianten der Geschlechtsentwicklung" (Drs. 19/24686 vom 25.11.2020), 11. Januar 2021