12. August 2019
Achter periodischer Bericht der Schweiz zur UNO-Folterkonvention
InterAction bezieht mit dieser Medienmitteilung Stellung zum Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Folterkonvention.
Die Antwort der Schweiz bzw. der Bericht ist sehr enttäuschend und enthält inakzeptable und falsche Aussagen.
Dem Bericht zufolge wären die meisten Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK, Stellungnahme Nr. 20/2012) umgesetzt; der Bundesrat behauptet, dass die heutige Praxis den Rechten von intergeschlechtlichen Menschen Rechnung trage und dass gemäss Fachpersonen der geltende Rahmen Gewähr biete, dass das Kindeswohl Vorrang bei allen medizinischen Eingriffen und Behandlungen Vorrang habe.
Diese Behauptungen sind nicht nachvollziehbar und die meisten der Empfehlungen der NEK sind – nach 7 Jahren ! – immer noch nicht erfüllt.
Stand der Berichterstattung für die Schweiz