18. Juni 2019

Intergeschlechtliche Menschen können, wie die übrige Bevölkerung der Schweiz, eine sexuelle Beziehung zu einem gleichgeschlechtlichen Partner* oder einer gleichgeschlechtlichen Partnerin* haben, d.h. lesbisch, schwul oder bisexuell sein und entsprechend auch eine gleichgeschlechtliche Familie gründen.
Wir sind darum von der Gesetzesvorlage ebenfalls betroffen.

Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf «Ehe für alle»