8. November 2019
Fachtagung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) mit InterAction
Intergeschlechtlichkeit: Recht auf Unversehrtheit
Die Situation von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale ist seit über zehn Jahren international als Menschenrechts-thema anerkannt. Im Zentrum steht dabei die körperliche Integrität der Betroffenen. Medizinisch unnötige Operationen gelten als Folter, respektive unmenschliche Behandlung. Menschenrechtsgremien wie der Frauenrechtsausschuss CEDAW und der Kinderrechtsausschuss CRC der Vereinten Nationen bezeichnen diese Menschenrechtsverletzung – zusammen mit FGM/C (weiblicher Genitalbeschneidung) – als "harmful practices".